Interner Datenschutzbeauftragter?
In der Praxis ein rechtliches Risiko.
Die DSGVO verpflichtet viele Unternehmen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB). In Deutschland sogar schon ab 20 Mitarbeitenden, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten (§ 38 BDSG).
Auf den ersten Blick klingt das einfach: „Wir nehmen jemanden aus dem Unternehmen.“
Doch genau hier beginnt das Problem.
Das Unabhängigkeits-Dilemma
Nach Art. 38 DSGVO muss ein DSB unabhängig arbeiten und darf keinen Interessenkonflikt haben.
Das bedeutet:
• Ein Geschäftsführer entscheidet über Strategien und Datenprozesse er kann sich nicht selbst kontrollieren.
• Eine IT setzt Systeme und TOMs um und dürfte diese nicht gleichzeitig überwachen.
• Eine HR verwaltet sensible Mitarbeiterdaten und stünde in direktem Konflikt.
• Auch Marketing/Vertrieb steuern Verarbeitung im CRM und beim Tracking ebenfalls unzulässig.
Kurz gesagt:Nahezu jede leitende Funktion fällt aus.
Warum interne DSB kaum möglich sind
Theoretisch erlaubt, praktisch fast nie umsetzbar.
Denn in den meisten Unternehmen haben die Personen mit genügend Fachkenntnis immer auch Einfluss auf Prozesse. Damit verletzen sie automatisch das Interessenkonfliktverbot.
Die Folge:
Interner DSB = auf dem Papier bestellt, aber rechtlich angreifbar, hohe Bußgelder drohen.
Der Ausweg: Externer Datenschutzbeauftragter
Genau hier liegt der Vorteil eines externen DSB:
• Unabhängig, keine Einbindung in interne Prozesse oder Weisungen
• Neutral, klare Berichtslinie zur Geschäftsführung
• Fachkundig, kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung aus vielen Projekten
Bei Kämmer Consulting betreuen wir bereits über 150 Unternehmen als externe Datenschutzbeauftragte. Unsere Kunden profitieren nicht nur von rechtssicherem Datenschutz, sondern auch von unserer Expertise in Informationssicherheit & Cybersecurity denn Datenschutz allein reicht heute nicht mehr.
Wer glaubt, die Rolle des #DSB intern rechtssicher abbilden zu können, unterschätzt die Unabhängigkeitsanforderungen der DSGVO.
Die Wahrheit ist: In den meisten Unternehmen ist ein interner DSB praktisch nicht konfliktfrei möglich.
👉Die sichere Lösung: Ein externer Datenschutzbeauftragter unabhängig, rechtssicher und praxisnah.
Wir von Kämmer Consulting GmbH stehen als Partner bereit, damit Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite ist im Datenschutz und in der Informationssicherheit.
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Die Perspektive der Informationssicherheit
Aus Sicht der Informationssicherheit wird „Das Problem mit den internen Datenschutzbeauftragten und warum er sogar verpflichtend ist.“ erst dann belastbar, wenn Zweck, Daten, Berechtigungen und Verantwortliche nachvollziehbar sind. Technische Begrenzungen, Protokollierung und ein getesteter Notfallweg sind wichtiger als eine Richtlinie, die nur auf dem Papier existiert.
Die kritische Gegenperspektive
Die Gegenposition lautet, dass zusätzliche Sicherheitsanforderungen Aufwand schaffen, Projekte verlangsamen und gerade kleinere Organisationen überfordern können. Dieser Einwand ist berechtigt. Er spricht aber für risikogerechte, umsetzbare Kontrollen bei „Das Problem mit den internen Datenschutzbeauftragten und warum er sogar verpflichtend ist.“ – nicht dafür, bekannte Risiken einfach auszublenden.
Was beide Seiten leicht übersehen
Oft liegt der entscheidende Punkt zwischen Technik und Organisation. Werkzeuge können Grenzen setzen, aber Menschen vergeben Rechte, definieren Prozesse und reagieren auf Warnungen. Bei „Das Problem mit den internen Datenschutzbeauftragten und warum er sogar verpflichtend ist.“ müssen deshalb technische Maßnahmen, verständliche Kommunikation und eindeutige Verantwortung zusammenpassen.
Mein Fazit
Für mich zeigt „Das Problem mit den internen Datenschutzbeauftragten und warum er sogar verpflichtend ist.“ vor allem, dass einfache Antworten zu kurz greifen. Der sinnvolle Weg liegt zwischen unkritischer Begeisterung und pauschaler Ablehnung: Nutzen klar benennen, Nebenwirkungen sichtbar machen und Verantwortung so organisieren, dass Entscheidungen auch im Alltag nachvollziehbar bleiben.
Quellen und Einordnung
Grundlage dieses Beitrags ist mein ursprünglich am 2025-09-26 auf LinkedIn veröffentlichter Artikel. Die dort enthaltenen Verweise und fachlichen Einordnungen wurden für diese Fassung übernommen und um die Perspektiven dieses Blogs ergänzt.
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